Kompetente Verteidigung gegen Ansprüche der Finanzverwaltung - Defense against Tax Authorities
Bundesweite Vertretung - Auch bei internationalen Sachverhalten – mit Erfahrung, Netzwerk und strategischem Weitblick.
Steuerstreit
Steuerstrafrecht / Geldbuße / Selbstanzeige
Betriebsprüfung
Haftung / Vollstreckung
Klare Positionierung
Es werden ausschließlich Mandate mit streitigem Charakter übernommen
Keine Steuerberatung
Keine Gestaltungsmodelle
Keine Interessenkonflikte mit der Finanzverwaltung
Die bundesweit tätige Kanzlei ist spezialisiert auf die Abwehr von Ansprüchen der Finanzverwaltung aller Art im In- und Ausland. Einen besonderen Schwerpunkt bildet das Steuerstrafrecht mit dem Annex Insolvenzrecht. In internationalen Angelegenheiten stützt sich die Kanzlei auf ein Netzwerk ausgesuchter und seit Jahren persönlich bekannter Kollegen.
"Mr. Pel's conduct of the proceedings meant that no difficulty arose in testing the evidence relied on by the Applicant. I found Mr. Pel to be honest and truthful. He did his best to assist the court, thereby demonstrating a level of objectivity consistent with the professionalism to be expected of a lawyer practising in a respected jurisdiction. I do not agree with everything that Mr. Pel has put forward, but the areas where I disagree do not undermine the broad thrust of the case he puts forward on his client's behalf."
Stephen Baister
Präsident des Insolvenzgerichts, High Court of Justice London, Grundsatzurteil Steinhardt vs Eichler vom 30. Juni 2011
Das in England und Deutschland vielbeachtete Urteil stellt einen Meilenstein in der Verfolgung deutscher Insolvenzflüchtlinge in England dar. RA Pel hat in diesem Verfahren die Aufhebung des Insolvenzverfahren in England mit der Folge vollumfänglicher Unterwerfung des Schuldners unter deutsche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt.
Über Rechtsanwalt Pel
Fundierte Ausbildung, internationale Erfahrung und jahrzehntelange Praxis – die Basis für kompetente Vertretung in komplexen Fällen.
Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Genf
Ehemals delegiertes Mitglied im Ausschuss "Internationale Steuerfragen" beim Bundesverband der deutschen Industrie
Tätigkeit bei der deutsch-amerikanischen Handelskammer in Washington D.C.
Tätigkeit für die deutsche Finanzverwaltung auf Mandatsbasis
Rechtsanwalt bei führender US-Steuerkanzlein in Deutschland
Leitende Position bei international tätigem schweizerischen Pharma- und Diagnostikunternehmen
Langjähriger Mitautor des ertragssteuerlichen Standardkommentars Hermann/Heuer/Raupach
Einschlägige weitere Veröffentlichungen
Zulassung als EU-Anwalt in Polen (Danzig/Gdańsk)
Die internationale Ausrichtung und das etablierte Netzwerk in der EU und den USA ermöglichen eine effektive Vertretung auch bei grenzüberschreitenden Mandaten.
Anerkannte Expertise
Unsere erfolgreiche Zusammenarbeit mit internationalen Behörden wie Scotland Yard wurde im Handelsblatt gewürdigt


Internationale Zusammenarbeit mit Scotland Yard
Unsere Kanzlei arbeitet erfolgreich mit internationalen Strafverfolgungsbehörden zusammen und verfügt über langjährige Erfahrung in grenzüberschreitenden Fällen. Diese Expertise wurde vom Handelsblatt anerkannt und gewürdigt.
Veröffentlichungen in Fachzeitschriften
Unsere rechtswissenschaftlichen Beiträge in renommierten Fachzeitschriften
Unsere Kernkompetenzen
Wir vertreten Sie in allen Bereichen, in denen die Finanzverwaltung Ansprüche geltend macht – national und international.
Steuerstrafrecht
Verteidigung in Steuerstrafverfahren, Begleitung bei Durchsuchungen und strategische Kommunikation mit Ermittlungsbehörden.
Insolvenzrecht
Beratung bei Insolvenzverfahren, Anfechtung von Forderungen und Durchsetzung Ihrer Rechte in komplexen Insolvenzfällen.
Abwehr von Auskunftsansprüchen
Einspruch gegen Steuerbescheid, Klage, Aussetzung der Vollziehung, Vollstreckungsaufschub, Vergleichsverhandlungen.
International
Bearbeitung je nach Konstellation direkt von Deutschland aus oder unter Einbeziehung unseres Netzwerks in der EU und den USA – im Netzwerk auch für komplexe Fälle.
Für wen wir arbeiten
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus unterschiedlichen Bereichen – mit der Erfahrung und dem Netzwerk auch für komplexe Fälle.
Unternehmer & Geschäftsführer
Sie tragen Verantwortung für Ihr Unternehmen und stehen vor steuerrechtlichen oder insolvenzrechtlichen Herausforderungen. Wir unterstützen Sie mit strategischer Beratung und klarer Kommunikation.
Unternehmen mit internationalen Bezügen
Grenzüberschreitende Sachverhalte erfordern koordinierte Lösungen. Unser internationales Netzwerk in der EU und den USA ermöglicht effiziente Vertretung über Ländergrenzen hinweg.
Privatpersonen
Auch als Privatperson können Sie von komplexen Ansprüchen der Finanzverwaltung betroffen sein. Wir nehmen Ihre Sorgen ernst und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine passende Strategie.
Bundesweite Vertretung mit internationaler Reichweite – unabhängig davon, wo Sie sich befinden oder wo Ihr Fall anhängig ist.
Warum KanzleiPel
Erfahrung, Professionalität und ein starkes Netzwerk – das sind die Grundpfeiler unserer Arbeit für Sie.
Langjährige Erfahrung
Jahrzehntelange Praxis im Steuerstrafrecht und Insolvenzrecht mit nachweisbaren Erfolgen in komplexen Fällen.
Objektive Bewertung
Ehrliche Einschätzung Ihrer Situation ohne falsche Versprechungen – Ihr Vertrauen ist unsere Basis.
Internationales Netzwerk
Etablierte Kontakte zu Kollegen in der EU und den USA für koordinierte grenzüberschreitende Vertretung.
Strategische Kommunikation
Klare, ruhige und zielgerichtete Kommunikation mit Behörden und Gerichten – ohne Konfrontation, mit Wirkung.
Absolute Diskretion
Vertraulichkeit hat oberste Priorität. Ihre Angelegenheit wird mit höchster Sorgfalt und Diskretion behandelt.
Fallbeispiel: Steinhardt vs. Eichler
Ein Meilenstein in der grenzüberschreitenden Insolvenzabwehr
Ausgangslage
Ein deutscher Unternehmer setzte Insolvenzschutz in England durch. Die dortige Verfahrenseröffnung blockierte eine vollumfängliche Zwangsvollstreckung in Deutschland und beeinträchtigte die Rechte deutscher Gläubiger erheblich.
Unser Vorgehen
Rechtsanwalt Pel vertrat die Gläubiger vor dem englischen High Court of Justice,London. Durch präzise Arbeit am Sachverhalt und fundierte Kenntnis sowohl des deutschen als auch des englischen Rechts konnte unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung in England erreicht werden, dass das Verfahren in England aufgehoben wurde und der Unternehmer vollumfänglich der Zwangsvollstreckung in Deutschland unterworfen werden konnte.
Quelle: Steinhardt vs. Eichler, High Court of Justice, Chancery Division, 30.06.2011
Rechtsanwalt Pel arbeitet ehrlich, objektiv und professionell – auch wenn man nicht jeder Argumentation zustimmt, ist seine Integrität und Fachkompetenz unbestritten.
Stephen Baister
Präsident des Insolvenzgerichts, High Court of Justice, London
Absolute Diskretion
Vertrauliche Behandlung aller Mandate
Rechtssicherheit
Fundierte rechtliche Begleitung
Strukturierter Ablauf
Transparente Kommunikation in allen Phasen
So arbeiten wir zusammen
Ein strukturierter, transparenter Ablauf gibt Ihnen Sicherheit und Klarheit in jeder Phase Ihres Anliegens.
Erstkontakt
Sie nehmen telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail Kontakt mit uns auf. Wir hören zu und erfassen Ihre Situation.
Ersteinschätzung
Nach Durchsicht der relevanten Unterlagen erhalten Sie eine erste Einschätzung und Handlungsempfehlung.
Strategieentwicklung
Gemeinsam entwickeln wir eine klare Strategie, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist.
Umsetzung & Vertretung
Wir setzen die Strategie um und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden, Gerichten und weiteren Beteiligten.
Laufende Updates
Sie werden kontinuierlich über alle wichtigen Entwicklungen informiert und bleiben stets im Bild.
Bei dringenden Fristen oder zeitkritischen Situationen reagieren wir umgehend. Zögern Sie nicht, uns auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu kontaktieren.
Die bundesweit tätige Kanzlei ist spezialisiert auf die Abwehr von Ansprüchen der Finanzverwaltung aller Art im In- und Ausland. Einen besonderen Schwerpunkt bildet das Steuerstrafrecht mit dem Annex Insolvenzrecht. In internationalen Angelegenheiten stützt sich die Kanzlei auf ein Netzwerk ausgesuchter und seit Jahren persönlich bekannter Kollegen.
Nehmen Sie Kontakt auf
Wir sind für Sie da. Schildern Sie uns Ihr Anliegen – vertraulich und unverbindlich.
Kontaktmöglichkeiten
Erreichbarkeit
Hinweis: Alle Gespräche und Korrespondenz werden selbstverständlich vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.